Muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Ja, die Sicherheitsbeleuchtung muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt durchaus Sinn, denn im Ernstfall soll die Sicherheitsbeleuchtung Leben retten.
Die wiederkehrenden Prüfungen im Rahmen der Betriebsführung untergliedern sich in unterschiedlich häufig durchzuführende Tätigkeiten. Dazu gehören tägliche, monatliche und jährliche Prüf- und Kontrolltätigkeiten, die dokumentiert werden müssen. Dazu müssen ein sogenanntes Prüf- / Wartungsbuch geführt werden, indem die Sichtkontrollen, Erprobungen, Änderungen, Instandsetzungen und Messungen aufgezeichnet werden.

Die tägliche Sichtprüfung der Sicherheitsbeleuchtung

Ziel der täglichen Sichtprüfung ist die Kontrolle, ob die Sicherheitsbeleuchtung noch einwandfrei funktionsbereit ist. Die Sichtprüfung umfasst die Kontrolle der Anzeigeneinrichtungen an den zentralen Stromversorgungsanlagen wie die Zentralbatterieanlagen und Netzersatzaggregraten.

Die monatliche Simulation eines Netzausfalls

Die monatliche Simulation eines Netzausfalls der Allgemeinbeleuchtung und die Umschaltung in den Notbetrieb ermittelt, ob die Sicherheitsbeleuchtung im Notbetrieb funktioniert. Dabei wird auch festgestellt, ob die Leuchten vorhanden, unbeschädigt, sauber und funktionsfähig sind. Unter die monatliche Prüfung fällt auch die Überprüfung von Netzersatzaggregaten, die zum Hubkolbenverbrennungsmaschinen mit Generatorensätzen. Hier müssen die Anforderungen der die Anforderungen der ISO 8528-12 eingehalten werden.

Die jährliche Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung

Die jährliche Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich in drei Bereiche. Einmal wird ein Netzausfall der Allgemeinstrombeleuchtung simuliert und die Sicherheitsbeleuchtung wird über die erforderliche Betriebsdauer getestet. Die zweite jährliche Überprüfung umfasst die Prüfung der Ladeeinrichtungen, zum Beispiel Akkumulatoren wie Einzelbatterieleuchten, Gruppenlichtgeräten und Zentralbatterieanlagen. Die dritte jährliche Überprüfung stellt die Funktionsfähigkeit der Meldelampen und Meldegeräte sicher.

Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung ist Aufgabe eines Fachmanns

Zu den Aufgaben einer Elektrofachkraft, genauer dem Prüfmeister für Elektrosicherheit, gehört die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung. Dazu wendet man sich an einen Elektrofachbetrieb in der Nähe. Für die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung Berlin & Brandenburg empfiehlt sich der Elektrofachbetrieb Noack, der die Prüfung vornimmt und die Sicherheitsbeleuchtung plant und installiert. Die DIN VDE 0108-100:2005-01 werden selbstverständlich eingehalten, sodass ein einwandfreier Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet ist.
Sicherheitsbeleuchtung modernisieren lassen
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Sicherheitsbeleuchtung in die Jahre gekommen ist, ist es Zeit über erforderliche Modernisierungsmaßnahmen nachzudenken. Auch das übernimmt der Elektrofachbetrieb, der moderne Sicherheitsleuchten bereitstellt, die alten demontiert und die neuen Sicherheitsleuchten fachgerecht montiert. Einfach anfragen und ein unverbindliches Angebot einholen.